Über die eigene Beerdigung nachdenken?

Bestattungsvorsorge gibt Sicherheit

Bestattungsvorsorge gibt Sicherheit. Für den Vorsorgenden und die Angehörigen ist es ein gutes Gefühl, zu wissen, dass die persönlichen Wünsche festgehalten sind. Jeder kann selbst entscheiden, ob er nur die Bestattungsart, Details für Trauerfeier und Beisetzung oder sogar Blumenschmuck, Musik und Gästeliste vorab festlegt. Besprechen Sie sich am besten auch mit Ihrer Familie. Der Wunsch, „der Familie nicht zur Last zu fallen“, deckt sich nicht immer mit deren Bedürfnissen nach einem würdevollen Ort des Gedenkens.

Vorsorgeberatung

Ihr Ansprechpartner: Klaus Schäfer

„Meine Mitarbeiter und ich beraten Sie zu allen Bestattungs­fragen sowie zu einer passenden Bestattungs­finanzierung – dafür sollten wir uns ausreichend Zeit nehmen. Am besten vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.

Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn Sie für Ihre Vereinigung oder Organisation an einem Vortrag zur Bestattungs­vorsorge interessiert sind!“

Der Bestattungs­vorsorgevertrag

Die Wunschbestattung – garantiert

Mit einem Bestattungs­vorsorge­vertrag verpflichten wir uns, Ihre Beerdigung genau nach Ihren Wünschen auszuführen. Das ist ein guter Weg, um Ihrer Familie schwere Entscheidungen abzunehmen. Aber auch, wenn Sie keine Angehörigen haben, die sich um Ihre Bestattung kümmern können, sind Sie mit einer Vorsorge gut beraten. Dasselbe gilt, wenn im Familien­kreis unter­schiedliche Auffassungen von einer angemessenen Bestattung herrschen. Niemand, auch kein bestattungs­pflichtiger Angehöriger, darf später etwas verfügen, dass Ihren vertraglich festgelegten Entscheidungen widerspricht. Gut zu wissen: Sie selbst können selbst­verständlich jederzeit Änderungen und Ergänzungen an Ihrem Vorsorge­vertrag vornehmen lassen.

Finanziell vorsorgen

Die Bestattungs­finanzierung absichern

Auch die Finanzierung der Bestattung nach Ihren Wünschen lässt sich im Vorfeld absichern. Für viele Menschen ist das sogar der Hauptgrund, sich für eine Bestattungs­vorsorge zu entscheiden. Wir beraten Sie ausführlich zu diesen Modellen: Ein zweck­gebundenes Treuhand­konto bei der Deutschen Bestattungs­vorsorge Treuhand AG. Eine Sterbegeld­versicherung der Nürnberger Versicherung in Kooperation mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungs­kultur. Oder eine Sterbegeld­versicherung der LV 1871. Gemeinsam ist diesen Finanzierungs­möglichkeiten, dass Ihr Erspartes für die Beerdigung auch dann abgesichert bleibt, wenn Sie einmal Sozial­leistungen in Anspruch nehmen müssen, denn es wird nicht mit dem gesetzlichen Schon­vermögen verrechnet.

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