Lernen Sie uns kennen: Das Team von Schäfer-Kretschmer & Hünerbein stellt sich vor.
Über die eigene Beerdigung nachdenken?
Bestattungsvorsorge gibt Sicherheit
Bestattungsvorsorge gibt Sicherheit. Für den Vorsorgenden und die Angehörigen ist es ein gutes Gefühl, zu wissen, dass die persönlichen Wünsche festgehalten sind. Jeder kann selbst entscheiden, ob er nur die Bestattungsart, Details für Trauerfeier und Beisetzung oder sogar Blumenschmuck, Musik und Gästeliste vorab festlegt. Besprechen Sie sich am besten auch mit Ihrer Familie. Der Wunsch, „der Familie nicht zur Last zu fallen“, deckt sich nicht immer mit deren Bedürfnissen nach einem würdevollen Ort des Gedenkens.
Vorsorgeberatung
Ihr Ansprechpartner: Klaus Schäfer
„Meine Mitarbeiter und ich beraten Sie zu allen Bestattungsfragen sowie zu einer passenden Bestattungsfinanzierung – dafür sollten wir uns ausreichend Zeit nehmen. Am besten vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin.
Sprechen Sie uns auch gerne an, wenn Sie für Ihre Vereinigung oder Organisation an einem Vortrag zur Bestattungsvorsorge interessiert sind!“
Der Bestattungsvorsorgevertrag
Die Wunschbestattung – garantiert
Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag verpflichten wir uns, Ihre Beerdigung genau nach Ihren Wünschen auszuführen. Das ist ein guter Weg, um Ihrer Familie schwere Entscheidungen abzunehmen. Aber auch, wenn Sie keine Angehörigen haben, die sich um Ihre Bestattung kümmern können, sind Sie mit einer Vorsorge gut beraten. Dasselbe gilt, wenn im Familienkreis unterschiedliche Auffassungen von einer angemessenen Bestattung herrschen. Niemand, auch kein bestattungspflichtiger Angehöriger, darf später etwas verfügen, dass Ihren vertraglich festgelegten Entscheidungen widerspricht. Gut zu wissen: Sie selbst können selbstverständlich jederzeit Änderungen und Ergänzungen an Ihrem Vorsorgevertrag vornehmen lassen.
Finanziell vorsorgen
Die Bestattungsfinanzierung absichern
Auch die Finanzierung der Bestattung nach Ihren Wünschen lässt sich im Vorfeld absichern. Für viele Menschen ist das sogar der Hauptgrund, sich für eine Bestattungsvorsorge zu entscheiden. Wir beraten Sie ausführlich zu diesen Modellen: Ein zweckgebundenes Treuhandkonto bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Eine Sterbegeldversicherung der Nürnberger Versicherung in Kooperation mit dem Kuratorium Deutsche Bestattungskultur. Oder eine Sterbegeldversicherung der LV 1871. Gemeinsam ist diesen Finanzierungsmöglichkeiten, dass Ihr Erspartes für die Beerdigung auch dann abgesichert bleibt, wenn Sie einmal Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen, denn es wird nicht mit dem gesetzlichen Schonvermögen verrechnet.
Terminanfrage für eine persönliche Vorsorgeberatung
Erblotse
Unterstützung bei der Testament-Erstellung
Wer nach Ihrem Tod welchen Anteil Ihres Eigentums erbt, ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) durch die gesetzliche Erbfolge festgelegt. Mit einem Testament haben Sie jedoch die Möglichkeit, die Aufteilung Ihres Nachlasses nach Ihren Wünschen zu verändern. Der Erblotse hilft Ihnen unkompliziert, die gesetzlichen Erbquoten ermitteln und erhalten wichtige Informationen und Hilfestellungen zur Erstellung Ihres Testaments – ganz einfach online.
- Informationen zur gesetzlichen Erbfolge
- Berechnung der gesetzlichen Erbquoten
- Unterstützung bei der Erstellung eines Testaments
Und bei Bedarf gibt es zusätzlich Unterstützung durch fachkundige Experten.